Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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02.03.2026
Löschungsankündigung
11.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
09.09.2021
Entscheidungen im Verfahren
26.01.2021
Eröffnungen
06.02.2020
Sicherungsmaßnahmen
16.08.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
26.03.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
26.03.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
26.03.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
06.04.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
06.04.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
06.04.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
06.01.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 14.03.2014 bis zum 31.12.2014
06.01.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 14.03.2014 bis zum 31.12.2014
06.01.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 14.03.2014 bis zum 31.12.2014
26.03.2014
Neueintragungen